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Stichwortsammlung zur betriebsärztlichen Tätigkeit |
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Prävention durch Beratung des Unternehmers und der Mitarbeiter zur
Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. |
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Prävention durch Beratung zum Einsatz der richtigen Körperschutzmittel
(PSA – Hautschutzplan). |
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Prävention durch arbeitsmedizinische Untersuchungen vor Einstellung und
während der gefährdenden Tätigketien, gelegentlich auch als Unter-suchungen nach Beenden der Arbeit (z.B. Asbest). |
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Prävention durch Impfaktionen und Reiseberatung. |
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Rehabilitation durch Beratung zur Wiedereingliederung nach Unfällen oder Krankheiten. |
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Rehabilitation durch Suchtberatung. |
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Aufklärung durch Aktionen, Schulungen und Gesundheitstage. |
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Den Sachverstand, den wir in 15 Jahren betriebsärztlicher Tätigkeit gewonnen haben, bringen wir ein in
Ihre Sicherheitsorganisation (z.B. ASA-Arbeitsschutz-ausschuß) aber auch in Ihre Planungen (z.B. neue Bildschirmarbeitsplätze, Büromöbel
und ergonomische Betriebsabläufe).
Den Umfang einer betriebsärztlichen Beratung für Ihren Betrieb, finden Sie in Ihren Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz (§3 ASiG).
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ergeben sich aus gefährdenden Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter und der Arbeitsbereichsanalyse,
die aus der Zusammenarbeit des Arbeitsmediziners und der Sicherheitsfachkraft in Kenntnis der Arbeitsbedingungen ergibt.
Eine Hilfe bieten die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge (ZH 1/600-alte Bezeichnung oder BGI 504-0 bis BGI
504-45 neue Bezeichnung.
Die Untersuchungen können komplett im Rahmen des Вetreuungsvertrages“ erbracht werden oder auch nach Terminabsprache als Einzelleistung.
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Wir sind jederzeit für Sie erreichbar und beantworten Ihnen gerne
jede Frage zum Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.
Rufen Sie uns an unter
040-75 12 12
oder nutzen Sie unser Kontaktformular |
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